FAQ Häufig gestellte Fragen
FAQs für Verkäufer
Ein seriöser und professioneller Makler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau und ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln. Ein falscher Preis der zu hoch angesetzt wurde, kann zu Verlusten für den Eigentümer führen. Bei einem zu niedrig angesetzten Preis ist dieser Verlust sogar garantiert. Der Immobilienverkauf ist mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden. Es fehlt bei vielen Eigentümern die Zeit, um sich dieser Aufgabe mit dem benötigten Fachwissen zu widmen.
Die Höhe der Provision oder Courtage ist je nach Bundesland unterschiedlich und nicht gesetzlich geregelt. In Niedersachsen liegt die Provision meist bei 2,975 % inkl. MwSt. des notariell beurkundeten Kaufpreises.
Seit der Änderung der Gesetzestexte vom 23.12.2020, regelt der § 656 BGB die Aufteilung der Provision für Verkäufer und Käufer je zur Hälfte. Die Regelung gilt für Verbraucher.
Die Kostenhöhe richtet sich immer nach dem Wert der Immobilie und der individuellen Verkaufssituation. Folgende Kosten können auf Sie zukommen:
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Kosten für Energieausweis
Diese liegen je nach Art des Energieausweises zwischen 25 € und 500 € – Ein Kostenpunkt, den wir für Sie als beauftragter Makler übernehmen. -
Notargebühren
Für die Löschung von Rechten Dritter bekommt der Notar eine Gebühr. Die genaue Höhe kann beim Notar erfragt werden. -
ggfls. Wertgutachten
Wenn Sie den exakten Wert Ihrer Immobilie ermitteln lassen wollen, wird ein Immobilien-Sachverständiger hierfür bei einem Beispielswert von 300.000 € ca. 1700 € berechnen. -
Spekulationssteuer
Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Kauf bzw. Fertigstellung verkaufen wollen und haben nicht mindestens in den letzten zwei Jahren selber dort gewohnt liegt ein Spekulationsgeschäft vor und Sie müssen die daraus entstehenden Einnahmen versteuern. -
ggfls. Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn das Darlehen für Ihre Immobilie noch keine zehn Jahre läuft, kann der Finanzierungspartner bei der Kündigung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern, da ein Darlehensvertrag erst nach diesem Zeitraum unter Einhaltung der Kündigungsfristen für Sie ohne Kosten kündbar ist. Für die Berechnung sind verschiedene Faktoren entscheidend wie z. B. die Restschuld, die Höhe der vereinbarten Zinsen, der Zinssatz und die noch verbleibende Darlehenszeit. Setzen Sie sich hierzu unbedingt VOR dem Verkauf mit Ihrem Finanzierungspartner in Verbindung. -
ggfls. Gewerbesteuer (Drei-Objekt-Grenze)
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren mehr als drei Immobilien zeitnah zum Bau, Kauf oder der Modernisierung verkauf haben, kann die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze dazu führen, dass die Gewinne aus den Verkaufserlösen den Einkünften aus gewerblichen Grundstückshandel unterliegen und somit steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EstG) entstehen.
Bei der Neuaufnahme Ihrer Immobilie gehen wir gemeinsam die Liste der benötigten Unterlagen durch, die für den Käufer und den Finanzierungspartner notwendig sind. Sollten Unterlagen fehlen, gehört es zu unseren Aufgaben, diese zu besorgen (Grundbuchauszug, Baupläne etc.).
FAQs für Käufer
Erwerbsnebenkosten sind Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf der Immobilie zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen. Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen:
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Notarkosten
Diese richten sich nach der Höhe des notariell beurkundeten Kaufpreises und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Der Notar berechnet hierfür ca. 1,5 % des Kaufpreises. -
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in Niedersachsen beträgt sie 5 % des Kaufpreises. -
Maklerprovision
Wenn die Immobilie über einen Makler erworben wird, beträgt die Provision in Niedersachsen üblicherweise 2,975 % des Kaufpreises.
Der Übergabe sind zum einen die Durchführung des notariellen Kaufvertrages sowie die Kaufpreiszahlung vorausgesetzt.
Im Kaufvertrag ist üblicherweise festgehalten, dass die Schlüsselübergabe unmittelbar nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt. Dieser Termin ist in der Regel vor der Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch.
Mit Übergabe des Schlüssels erhält der Käufer zwar das Recht, die Immobilie zu nutzen und wird damit Besitzer, er ist aber durch die fehlende Eintragung im Grundbuch noch kein Eigentümer.
FAQs für Vermieter
Wenn Sie unseren Vermietungsservice in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen selbstverständlich vorab den potentiellen, von uns geprüften, Mieter für Ihre Immobilie vor. Wenn dieser nicht Ihren Vorstellungen entspricht, werden wir selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten erneut nach dem geeigneten Mieter suchen.
Bei einem Wohnraummietverhältnis ist die Höhe der Kaution auf das dreifache der monatlichen Kaltmiete begrenzt. Die Kaltmiete ist die Miete abzüglich der Betriebskostenpauschale (Nebenkosten) bzw. Betriebskostenvorauszahlung. (§ 551 Abs. 1 BGB). Sie können als Mietsicherheit nicht nur eine Kaution verlangen, sondern z. B. auch eine Bürgschaft. Beide Sicherheiten dürfen nicht das Dreifache der Kaltmiete übersteigen.
FAQs für Mieter
Wenn Sie Interesse an einem Mietobjekt haben, sollten Sie bereits zur ersten Besichtigung folgende Unterlagen mitbringen:
- Selbstauskunft
- Einkommensbescheinigung
- Schufa-Auskunft
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
So können Sie, wenn das angebotene Objekt überzeugt, dem Vermieter oder Makler bereits alle relevanten Unterlagen aushändigen und haben dadurch eventuell einen Zeitvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern.
Die Gesamtmiete ergibt sich aus dem Kaltmietpreis und der Nebenkostenpauschale bzw. Vorauszahlung. Vergessen Sie bei Ihrer finanziellen Planung nicht die Zusatzkosten, die in der Regel nicht in der Miete enthalten sind (Strom, Internet / Telefon, Hausratversicherung…).